Das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
Das Bauplanungsrecht ist der Bereich des öffentlichen Rechts, der die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke regelt. Es bestimmt, ob, was und wie viel gebaut werden darf. Davon zu unterscheiden ist das Bauordnungsrecht der Länder, das in Gestalt der jeweiligen Landesbauordnung regelt, wie im Einzelnen gebaut werden darf (Bayerische Bauordnung).
Das Bauplanungsrecht stellt Regeln für die Erstellung von Bauleitplänen auf, die ihrerseits Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet enthalten. Außerdem enthält es Vorschriften darüber, welche Nutzung in Bereichen zulässig ist, für die kein Bauleitplan erstellt ist. Räumliche Perspektive des Bauplanungsrechts ist die jeweilige Gemeinde, der in ihrer Gemarkung die Planungshoheit zusteht. Planungen, die räumlich über das Gemeindegebiet hinausreichen, nennt man Regionalplanung oder auch Landesplanung.
Das Gesetz enthält außerdem Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben in den Bereichen des Gemeindegebietes, für die (noch) kein Bebauungsplan besteht. Dieses sind entweder die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) oder der Außenbereich.
Aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches werden Rechtsverordnungen erlassen: die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt für verschiedene Typen von Baugebieten Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche